Die Abrechnung der Osteopathie für die Privaten Krankenkassen erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Ob die Behandlungskosten vollständig oder nur zu einem Teil übernommen werden, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten. Bitte informieren Sie sich im Voraus zu welchen Konditionen dies bei Ihnen der Fall wäre.
Die AOK BW bezuschusst nur noch Patienten, die in einer zugelassenen Physiotherapie Praxis behandelt werden. Wir haben unsere Praxis Zulassung 2019 zurückgegeben und sind seither eine reine Privatpraxis.